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   VG Schleswig, 17.04.2007 - 3 A 161/06   

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https://dejure.org/2007,34745
VG Schleswig, 17.04.2007 - 3 A 161/06 (https://dejure.org/2007,34745)
VG Schleswig, Entscheidung vom 17.04.2007 - 3 A 161/06 (https://dejure.org/2007,34745)
VG Schleswig, Entscheidung vom 17. April 2007 - 3 A 161/06 (https://dejure.org/2007,34745)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Stade, 29.07.2004 - 1 B 1167/04

    Einstweilige Anordnung auf Erteilung einer Fahrerlaubnis; Nachweis der Identität

    Auszug aus VG Schleswig, 17.04.2007 - 3 A 161/06
    Es ist nicht ersichtlich, dass dadurch ein besonderes Risiko im Sinne des Strassenverkehrsrechts begründet würde ( vgl. auch VG Stade, Beschluss vom 29.07.2004, 1 B 1167/04, in juris ) Der Ausweisersatz ermöglicht den widerlegbaren Nachweis, dass sein Inhaber die in ihm genannte, beschriebene und abgebildete Person ist und die im Ausweisersatz enthaltenen Angaben mit den tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen des Inhabers übereinstimmen.
  • VG Hamburg, 01.09.2011 - 15 K 3373/09

    Fahrerlaubnis, Identitätsnachweis, Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde,

    Angesichts dieser Identifikationsfunktion genügt das Papier zum Nachweis der in § 21 Abs. 3 Nr. 1 FeV geforderten Angaben (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 17. April 2007 - 3 A 161/06 - siehe auch VG Stade, Beschluss vom 24.03.2003 - 1 B 149/03 - und Beschluss vom 29.07.2004 - 1 B 1167/04 -, VG Gelsenkirchen, Urteil vom 22.08.2007 - 7 K 2840/06 -).

    Ein besonderes Risiko i.S.d. Straßenverkehrsrechts wird hierdurch nicht begründet (vgl. hierzu Verwaltungsgericht Stade, Beschluss vom 29. Juli 2004 - 1.B 1167/04 - VG Schleswig, Urteil vom 17. April 2007 - 3 A 161/06 -).".

    Das Gericht folgt ferner der hiermit übereinstimmenden Auffassung des Verwaltungsgerichts Schleswig, welches in seinem Urteil vom 17. April 2007 (- 3 A 161/06 -, juris Rdnr, 15 f.) ebenfalls zu Recht ausgeführt hat:.

  • VG Hannover, 14.09.2011 - 9 A 1640/11

    Ausweisersatz; Duldungsbescheinigung; Fahrerlaubnisantrag; Fahrerlaubnisprüfung;

    Dem Rechtsschutzziel der Klägerin, mit ihrer Duldungsbescheinigung die beantragte Fahrerlaubnis erhalten zu können, ist mit der Verpflichtung der Beklagten zur Erteilung der Fahrerlaubnis zu entsprechen (vgl. VG Berlin, Urteil vom 08.06.2007 - 4 A 348.06 -, juris; wohl auch VG Schleswig, Urteil vom 17.04.2007 - 3 A 161/06 -, juris; VG Dessau, Beschluss vom 01.03.2005 - 2 A 190/04 DE).

    Die Feststellung, ob der erschienene Kandidat mit der im Prüfauftrag und im vorbereiteten Führerschein bezeichneten Person identisch ist, kann der amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer anhand einer Duldungsbescheinigung mit Lichtbild ebenso zuverlässig vornehmen wie anhand eines Personalausweises oder eines (ggf. ausländischen) Reisepasses (vgl. für Reiseausweise mit dem Vermerk, dass die Angaben auf eigenen Angaben beruhten: VGH München, Beschluss vom 05.11.2009, a. a. O.; VG Stade, Beschlüsse vom 24.3.2003 - 1 B 149/03 - juris und vom 29.7.2004 - 1 B 1167 -, juris; VG Schleswig, Urteil vom 17.04.2007, a. a. O.).

  • VG Arnsberg, 30.10.2008 - 6 K 159/08

    Ausweisersatz als amtlicher Nachweis i.S.d. § 2 Abs. 6 S. 1 Nr. 1

    vgl. VG Schleswig, Urteil vom 17. April 2007 - 3 A 161/06 - siehe auch VG Stade, Beschluss vom 24.03.2003 - 1 B 149/03 - und Beschluss vom 29.07.2004 - 1 B 1167/04 -, VG Gelsenkirchen, Urteil vom 22.08.2007 - 7 K 2840/06 -.

    vgl. hierzu Verwaltungsgericht Stade, Beschluss vom 29. Juli 2004 - 1 B 1167/04 - VG Schleswig, Urteil vom 17. April 2007 - 3 A 161/06 -.

  • VGH Bayern, 05.11.2009 - 11 C 08.3165

    Anerkannter Flüchtling aus dem Irak

    1.2 Im Urteil vom 17. April 2007 (DAR 2007, 599) hat das Verwaltungsgericht Schleswig einem Ausländer, in Bezug auf den unanfechtbar festgestellt worden war, dass er weder Schutzansprüche nach Art. 16 a GG noch nach § 51 Abs. 1 oder nach § 53 AuslG besitzt, und dem auch kein Reiseausweis nach Art. 28 GFK, sondern nur ein sonstiger Ausweisersatz ausgestellt worden war, einen Anspruch auf Maßnahmen nach § 22 Abs. 4 Satz 1 FeV zuerkannt, obwohl der Ausweisersatz den Vermerk enthielt: "Die Personalangaben ... beruhen auf den eigenen Angaben des Inhabers".
  • VG Neustadt, 22.08.2011 - 3 K 613/11

    Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis; amtlicher Nachweis über Tag und Ort der

    Er wiederholt sein bisheriges Vorbringen und verweist zur Stützung seines Begehrens auf Gerichtsentscheidungen (VG Gelsenkirchen, Urteil vom 22. August 2007 - 7 K 2840/06 - VG Schleswig, Urteil vom 17. April 2007 - 3 A 161/06 - BayVGH, Beschluss vom 27. Oktober 2008 - 11 C 08.3165 -), aus denen sich ergebe, dass die von ihm vorgelegten Dokumente ausreichend seien, um den Identitätsnachweis nach § 21 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FeV zu führen.
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